Gemeinfreiheit

Gemeinfreiheit bezeichnet den rechtlichen Status von Werken oder Inhalten, die nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen und somit von jedem ohne Genehmigung, Lizenz oder Zahlung verwendet, reproduziert und verbreitet werden können. In der Regel tritt Gemeinfreiheit nach Ablauf der Schutzfristen des Urheberrechts ein, die in vielen Ländern etwa 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers enden. Gemeinfreiheit ermöglicht es der Öffentlichkeit, kulturelle, wissenschaftliche und historische Werke frei zu nutzen und sie in neuen Kontexten kreativ zu adaptieren. Diese Freiheit trägt zur Förderung von Wissen, Bildung und künstlerischem Schaffen bei, indem sie Barrieren für den Zugang zu Informationsressourcen abbaut. In einigen Fällen können auch Werke direkt von ihren Urhebern in die Gemeinfreiheit überführt werden, etwa durch ausdrückliche Erklärung oder Lizenzierung.